Angemessene Lernförderung
Angemessene Lernförderung
Die angemessene Lernförderung gem. § 28 Abs. 5 SGB II ist eine Leistung im Rahmen der Bildung und Teilhabe (ALG 2, Jobcenter).
Eine ergänzende angemessene Lernförderung wird berücksichtigt, "[...] soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die [...] festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen".
Für diese Leistungen müssen Leistungsbezieher einen formalen Antrag beim Jobcenter stellen.