Angemessene Lernförderung in der Pädagogisch-therapeutischen Praxis Görden - Kindertherapie Görden

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Angemessene Lernförderung

Angemessene Lernförderung
Die angemessene Lernförderung gem. § 28 Abs. 5 SGB II ist eine Leistung im Rahmen der Bildung und Teilhabe (ALG 2, Jobcenter).

Eine  ergänzende angemessene Lernförderung wird berücksichtigt, "[...] soweit diese  geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die [...] festgelegten  wesentlichen Lernziele zu erreichen".

Für diese Leistungen müssen Leistungsbezieher einen formalen Antrag beim Jobcenter stellen.
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